Die Taufe ist zeichenhaft eine Eingliederung in die Gemeinde und in die Gemeinschaft mit Jesus Christus. Sie ist für die Eltern eines Kindes mit der Pflicht der christlichen Erziehung verbunden. Jede Taufe benötigt zwei religionsmündige Zeugen, deren einer der evangelischen Konfession angehören soll.
Die Taufe ist eine kirchliche Handlung im ordentlichen Gemeindegottesdienst und stellt so eine Aufgabe der Kirchgemeinde dar. In deren Verantwortung vollzogen werden die Taufen im Kirchenbuch der Kirchgemeinde eingetragen. Für die Taufe zuständig ist in der Regel das Pfarramt der jeweiligen Kirchgemeinde, Stellvertretungen sind möglich. Die Taufe soll im Gemeindegottesdienst und im üblichen Gottesdienstraum stattfinden. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Darüber aber muss der Kirchgemeindevorstand zusammen mit der vollziehenden Pfarrperson darüber entscheiden.
Taufen von Kindern stellen ein Verlangen der Erziehungsberechtigten dar, Taufen von Erwachsenen deren Begehren, das die Einführung in den Glauben und in das Leben der Kirchgemeinde voraussetzt. Taufen von Kindern bereitet die Pfarrperson mit den Eltern vor. Die Taufe kann ein Pfarrer verweigern, dies aber nur als Ausnahme. Für alle mit der Taufe verbundenen Fragen und Anliegen gilt das grundsätzliche Verständnis, dass sie von Vorbereitung bis Durchführung die Zusage der göttlichen Gnade an den Menschen zum Ausdruck bringen und auf den Namen des dreieinigen Gottes geschehen.